Weitere Entscheidung unten: OVG Berlin, 11.09.1986

Rechtsprechung
   BVerwG, 01.07.1986 - 2 B 65.85   

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BVerwG, 01.07.1986 - 2 B 65.85 (https://dejure.org/1986,174)
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BVerwG, Entscheidung vom 01. Juli 1986 - 2 B 65.85 (https://dejure.org/1986,174)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Nachholung der Anhörung - Betroffener - Widerspruchsverfahren - Verwaltungsakt - Untätigkeitsklage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 75 S. 2, S. 3; VwVfG § 45 Abs. 1, Abs. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1986, 913
  • DVBl 1986, 1159
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (34)

  • BVerwG, 26.06.1975 - 6 B 4.75
    Auszug aus BVerwG, 01.07.1986 - 2 B 65.85
    Bezeichnet im Sinne dieser Vorschrift ist ein Aufklärungsmangel nur dann, wenn die Beweismittel, deren Heranziehung sich dem Berufungsgericht aufgedrängt hat oder hätte aufdrängen müssen, bezeichnet werden, also z.B. die Zeugen und Sachverständigen benannt und die im einzelnen in ihr Wissen gestellten Tatsachen angeführt werden und angegeben wird, inwiefern das Urteil im einzelnen auf der unterbliebenen Vernehmung beruht oder beruhen kann (ständige Rechtsprechung; u.a. Beschluß vom 26. Juni 1975 - BVerwG 6 B 4.75 - ).

    Die Beschwerde berücksichtigt nicht, daß ein Gericht in der Regel nicht verpflichtet ist, seine sämtlichen aus den Tatsachen, zu denen die Beteiligten sich äußern konnten, gezogenen Schlußfolgerungen mit den Beteiligten zu erörtern, zumal deren Einzelheiten sich vielfach erst in der Schlußberatung ergeben werden (vgl. u.a. Urteil vom 13. Mai 1976 - BVerwG 2 C 26.74 - ; Beschlüsse vom 9. November 1972 - BVerwG 2 CB 30.72 - und vom 26. Juni 1975 - BVerwG 6 B 4.75 - ).

  • BVerwG, 22.05.1980 - 2 C 30.78

    Kreisoberamtsrat - § 42 VwGO, § 35 VwVfG, Umsetzung eines Beamten ist kein

    Auszug aus BVerwG, 01.07.1986 - 2 B 65.85
    Es ist im übrigen eindeutig, daß ein Beamter einen Anspruch auf Übertragung eines seinem statusrechtlichen Amt entsprechenden Aufgabenbereichs hat (u.a. BVerwGE 49, 64 ; 60, 144 ; Urteil vom 24. Januar 1985 - BVerwG 2 C 4.83 - ).

    Dies steht mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts im Einklang (vgl. u.a. BVerwGE 60, 144 ).

  • BVerwG, 23.03.1973 - IV C 2.71

    Durchführung des Widerspruchsverfahrens - Genehmigung für das Aufstellen von

    Auszug aus BVerwG, 01.07.1986 - 2 B 65.85
    Die nach Ablauf der gesetzlichen Sperrfrist gemäß § 75 Satz 2 VwGO ohne Durchführung des Vorverfahrens erhobene Klage (sog. Untätigkeitsklage) ist zwar zulässig (BVerwGE 42, 108 ), schließt aber die Fortführung des Vorverfahrens nicht aus.

    Demgemäß sieht § 75 Satz 3 VwGO ausdrücklich vor, daß das Gericht das Verfahren bis zum Ablauf einer von ihm bestimmten Frist, die verlängert werden kann, aussetzt, wenn ein zureichender Grund dafür vorliegt, daß über den Widerspruch noch nicht entschieden ist (vgl. hierzu BVerwGE 42, 108 ; Kopp, VwVfG, 3. Aufl., § 45 Rz 40 in Verbindung mit Kopp, VwGO, 7. Aufl., § 75 Rz 9; Stelkens/Bonk/Leonhardt, VwVfG, 2. Aufl., § 45 Rz 18).

  • BVerwG, 24.01.1985 - 2 C 4.83

    Rechtsnatur und Voraussetzungen der Wiedereinberufung eines in den einstweiligen

    Auszug aus BVerwG, 01.07.1986 - 2 B 65.85
    Es ist im übrigen eindeutig, daß ein Beamter einen Anspruch auf Übertragung eines seinem statusrechtlichen Amt entsprechenden Aufgabenbereichs hat (u.a. BVerwGE 49, 64 ; 60, 144 ; Urteil vom 24. Januar 1985 - BVerwG 2 C 4.83 - ).

    Eine solche Maßnahme könnte nur dann fehlerhaft sein und unter Umständen zur Fehlerhaftigkeit der Versetzung führen, wenn sie sich als Mißbrauch der organisatorischen Gestaltungsfreiheit, als Manipulation zum Nachteil des betroffenen Beamten aus unsachlichen Gründen darstellen würde (BVerwGE 57, 98 ; Urteil vom 24. Januar 1985 - BVerwG 2 C 4.83 - ).

  • BVerwG, 13.05.1976 - II C 26.74

    Auslegung des Art. 28 Abs. 1 Grundgesetz (GG) - Zulässigkeit der Übertragung von

    Auszug aus BVerwG, 01.07.1986 - 2 B 65.85
    Die Beschwerde berücksichtigt nicht, daß ein Gericht in der Regel nicht verpflichtet ist, seine sämtlichen aus den Tatsachen, zu denen die Beteiligten sich äußern konnten, gezogenen Schlußfolgerungen mit den Beteiligten zu erörtern, zumal deren Einzelheiten sich vielfach erst in der Schlußberatung ergeben werden (vgl. u.a. Urteil vom 13. Mai 1976 - BVerwG 2 C 26.74 - ; Beschlüsse vom 9. November 1972 - BVerwG 2 CB 30.72 - und vom 26. Juni 1975 - BVerwG 6 B 4.75 - ).
  • BVerwG, 28.06.1983 - 9 C 15.83

    Berufung - Vereinfachtes Verfahren - Entlastungsgesetz - Vorinstanz - Mündliche

    Auszug aus BVerwG, 01.07.1986 - 2 B 65.85
    Wie der 9. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in dem auch von der Beschwerde angeführten Urteil vom 28. Juni 1983 - BVerwG 9 C 15.83 - (Buchholz 312 Nr. 32) entschieden hat, bedarf es auch dann keiner Vorabentscheidung eines Beweisantrages durch gesonderten Beschluß, wenn der Berufungskläger diesen Beweisantrag erst nach der ihm zugegangenen Anhörungsmitteilung stellt.
  • BVerwG, 09.11.1972 - II CB 30.72

    Verstoß gegen den Grundsatz auf Gewährung rechtlichen Gehörs - Antrag auf

    Auszug aus BVerwG, 01.07.1986 - 2 B 65.85
    Die Beschwerde berücksichtigt nicht, daß ein Gericht in der Regel nicht verpflichtet ist, seine sämtlichen aus den Tatsachen, zu denen die Beteiligten sich äußern konnten, gezogenen Schlußfolgerungen mit den Beteiligten zu erörtern, zumal deren Einzelheiten sich vielfach erst in der Schlußberatung ergeben werden (vgl. u.a. Urteil vom 13. Mai 1976 - BVerwG 2 C 26.74 - ; Beschlüsse vom 9. November 1972 - BVerwG 2 CB 30.72 - und vom 26. Juni 1975 - BVerwG 6 B 4.75 - ).
  • BVerwG, 30.08.1962 - VIII C 49.60
    Auszug aus BVerwG, 01.07.1986 - 2 B 65.85
    Die Rüge der Verletzung des rechtlichen Gehörs rechtfertigt die Zulassung der Revision aber nur dann, wenn das angefochtene Urteil auf dem Teil der Urteilsgründe beruht, auf den sich die Rüge bezieht (BVerwGE 15, 24 ; Urteile vom 22. März 1963 - BVerwG 7 C 69.62 - und vom 28. Juni 1963 - BVerwG 6 C 86.60 - ).
  • BVerwG, 16.06.1978 - 6 CB 50.78

    Inhaltliche Anforderungen an die Rüge der Verfahrensverletzung - Ordnungsgemäßer

    Auszug aus BVerwG, 01.07.1986 - 2 B 65.85
    Von einer hiernach grundsätzlich gebotenen Anhörung kann das Berufungsgericht aber absehen, wenn das Vorbringen des Berufungsführers selbst nicht den Anforderungen genügt, die erfüllt sein müssen, um das Tatsachengericht zu verpflichten, durch weitere Ermittlungen bzw. eine Vorabentscheidung darauf einzugehen, z.B. wenn der Berufungsführer früheres Vorbringen oder frühere Beweisanträge lediglich wiederholt, sein Vorbringen oder seine Beweisanträge unsubstantiiert sind (Beschluß vom 21. April 1981 - BVerwG 6 CB 114.79 - ), wenn er lediglich sog. Beweisermittlungsanträge oder Beweisanträge nur vorsorglich stellt (Beschlüsse vom 16. Juni 1978 - BVerwG 6 CB 50.78 - , vom 13. Januar 1983 - BVerwG 9 B 10527.82 - ).
  • BVerwG, 03.10.1979 - 2 B 93.78

    Anwendung des Bayerischen Hochschullehrergesetzes

    Auszug aus BVerwG, 01.07.1986 - 2 B 65.85
    Als Verfahrensmängel im Sinne dieser Vorschrift können nur Mängel des gerichtlichen Verfahrens - und zwar ausschließlich dem Verfahren des Berufungsgerichts anhaftende Mängel - gerügt werden (ständige Rechsprechung des Bundesverwaltungsgerichts; vgl. u.a. Beschlüsse vom 3. Oktober 1979 - BVerwG 2 B 93.78 - und vom 19. August 1983 - BVerwG 2 B 45.83 -).
  • BVerwG, 13.01.1983 - 9 B 10527.82

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Gefahr politischer Verfolgung

  • BVerwG, 21.04.1981 - 6 CB 114.79
  • BVerwG, 22.03.1963 - VII C 69.62

    Anspruch auf erneute Erteilung eines Abgangszeugnisses und Erklärung einer

  • BVerwG, 28.06.1963 - VI C 86.60

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 19.08.1983 - 2 B 45.83

    Ablehnung eines Antrags auf die Verlegung eines Termins zur mündlichen

  • BVerwG, 14.10.1982 - 3 C 46.81

    Nachholung der unterbliebenen Anhörung eines Beteiligten im Verwaltungsverfahren

  • BVerwG, 17.08.1982 - 1 C 22.81

    Ausweisung wegen Straftaten - § 28 VwVfG, unterlassene Anhörung, Heilung im

  • BVerwG, 18.08.1977 - 5 C 8.77

    Stillegung eines Betriebes - Auflösung des Arbeitsverhältnisses - Schutzfrist -

  • BVerwG, 28.11.1980 - 2 C 24.78

    Beamter auf Probe - Entlassung - Verfassungstreue - Beamtenverhältnis - Probezeit

  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

  • BVerwG, 24.11.1983 - 2 C 9.82

    Mitwirkung des Personalrats - Entlassung eines Beamten auf Widerruf - Frist -

  • BVerwG, 11.07.1975 - VI C 44.72

    Umbildung von Körperschaften - Rechtsstellung eines Beamten - Gleichzubewertendes

  • BVerwG, 20.01.1978 - 6 B 2.78

    Zulassung der Revision wegen urteilsförmiger Kostenentscheidung nach Erledigung

  • BVerwG, 19.10.1981 - 7 CB 110.81

    Inhaltliche Anforderungen an die Darlegung einer Beschwerde - Verletzung der

  • BVerwG, 15.12.1977 - 3 B 96.76

    Ersatz eines Verfolgungsschadens

  • BVerwG, 19.11.1974 - V B 90.72

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anforderungen an die

  • BVerwG, 09.05.1985 - 2 C 23.83

    Mitwirkung des Personalrats an der fristgerechten Entlassung eines Beamten auf

  • BVerwG, 30.11.1978 - 2 C 6.75

    Umbildung von Körperschaften - Schutzzweck - Beamter

  • BVerwG, 02.04.1986 - 2 B 84.85
  • BVerwG, 15.02.1984 - 9 CB 149.83

    Berufungsgericht - Beschlußform - EntlastG - Urkunden - Urkundenbeweis -

  • BVerwG, 04.11.1981 - 4 C 78.80

    Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit einer Beseitigungsverfügung -

  • BVerwG, 22.03.1983 - 2 B 5.83

    Anspruch auf Zulassung zum Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Gymnasien im

  • BVerwG, 02.03.1983 - 2 B 32.82

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache in der

  • BVerwG, 19.01.1981 - 8 B 8.81
  • BVerwG, 16.12.2010 - 8 B 17.10

    Zur Vermutungsregelung des § 1 Abs. 6 Satz 2 VermG

    Eine die Entscheidung der Vorinstanz nicht tragende Begründung vermag die Zulassung der Revision wegen rechtsgrundsätzlicher Bedeutung nicht zu rechtfertigen (vgl. u.a. Beschlüsse vom 7. Januar 1986 - BVerwG 2 B 94.85 - Buchholz 310 § 75 VwGO Nr. 11, vom 1. Juli 1986 - BVerwG 2 B 65.85 - DVBl 1986, 1159 = Buchholz 316 § 39 VwVfG Nr. 10 und vom 21. September 1993 - BVerwG 2 B 109.93 - Buchholz 310 § 139 VwGO Nr. 181).
  • BVerwG, 15.01.2020 - 2 B 38.19

    Erfolglose Beschwerden gegen die gerichtliche Aufhebung der Ernennung eines

    Eine die Entscheidung des Berufungsgerichts nicht tragende Begründung vermag die Zulassung der Revision wegen rechtsgrundsätzlicher Bedeutung nicht zu rechtfertigen (BVerwG, Beschlüsse vom 7. Januar 1986 - 2 B 94.85 - Buchholz 310 § 75 VwGO Nr. 11 S. 5 f., vom 1. Juli 1986 - 2 B 65.85 - DVBl. 1986, 1159 und vom 21. September 1993 - 2 B 109.93 - Buchholz 310 § 139 VwGO Nr. 181 S. 32 f.).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.02.1991 - 5 S 1222/90

    Fall der Ausübung des der Oberfinanzdirektion durch NatSchG BW § 46 eingeräumten

    Die ursprünglich unterbliebene Anhörung der Kaufvertragsparteien und die fehlende Begründung der Ausübung des Vorkaufsrechts ist entsprechend § 45 Abs. 1 Nr. 2 und 3 und Abs. 2 LVwVfG durch das Vorverfahren und den nachfolgenden Widerspruchsbescheid geheilt worden (vgl. dazu u.a. BVerwG, Beschl.v. 1.7.1986 -- 2 B 65.85 -- Buchholz 316 § 39 VwVfG Nr. 10).

    Dem Vorsitzenden des klagenden Vereins und dem Prozeßbevollmächtigten des Klägers, die an diesen Besprechungen teilgenommen haben, war demnach die Auffassung der beteiligten Behörden zu diesem Problem bekannt, so daß nach § 39 Abs. 2 Nr. 2 LVwVfG dazu eine besondere schriftliche Auseinandersetzung in den Gründen des Widerspruchsbescheids nicht mehr erforderlich war (vgl. BVerwG, Beschl.v. 1.7.1986 -- 2 B 65.85 -- Buchholz 316 § 39 VwVfG Nr. 10 u. v. 10.7.1987 -- 4 B 101.87 -- a.a.O. Nr. 13).

  • VGH Baden-Württemberg, 21.09.2007 - 4 S 2131/07

    Fürsorgepflicht des Dienstherrn bei Abordnung eines Beamten

    Eine irreführende oder auf Täuschung beruhende Unterrichtung durch die Dienststelle entspricht diesen Anforderungen nicht und führt - auch wenn der Personalrat sich nicht auf Täuschung berufen sollte - zur Anfechtbarkeit der getroffenen Maßnahme (BVerwG, Beschluss vom 01.07.1986, ZBR 1987, 93).
  • BVerwG, 15.05.1997 - 4 B 74.97

    Bauplanungsrecht - Abgrenzung von Innen- und Außenbereich, Bedeutung der

    Eine Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung nach § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO kommt nur in Betracht, wenn die als grundsätzlich bezeichnete Rechtsfrage für die Entscheidung erheblich ist (BVerwG, Beschluß vom 1. Juli 1986 - BVerwG 2 B 65.85 - (DVBl 1986, 1159 m.w.N.) und sie sich nicht auf der Grundlage der vorhandenen Rechtsprechung und mit Hilfe der üblichen Regeln sachgerechter Gesetzesinterpretation ohne weiteres beantworten läßt.
  • VGH Baden-Württemberg, 14.08.2020 - 4 S 1587/20

    Entlassung eines Widerrufsbeamten aufgrund eines von ihm angefochtenen Zeugnisses

    Dies ist etwa bei einer irreführenden Unterrichtung nicht der Fall (vgl. BVerwG, Beschluss vom 01.07.1986, - 2 B 65.85 -, Juris Rn. 9 m.w.N.).
  • BVerwG, 28.08.1986 - 2 C 67.85

    Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf im Falle der Unwirksamkeit der

    Dies ergibt sich bereits aus der Rechtsprechung des erkennenden Senats zum schwächeren Beteiligungsrecht der Mitwirkung (BVerwGE 68, 189 [BVerwG 24.11.1983 - 2 C 9/82]; Urteil vom 9. Mai 1985 - BVerwG 2 C 23.83 - sowie Beschluß vom 1. Juli 1986 - BVerwG 2 B 65.85 - vgl, auch Fürst, GKÖD V, K § 68 Rz 27, § 69 Rz 8 und 37).
  • BVerwG, 31.03.1993 - 2 B 32.93

    Fristgemäßer Eingang der Beschwerdebegründung - Formelle Anforderungen an eine

    Einer nicht entscheidungserheblichen Frage kommt indessen keine rechtsgrundsätzliche Bedeutung zu (vgl. Beschluß vom 1. Juli 1986 - BVerwG 2 B 65.85 - <DVBl. 1986, 1159>).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 27.07.1998 - B 3 S 182/98
    Wird der Personalrat unzureichend oder unzutreffend (irreführend) informiert, führt dies - auch wenn sich der Personalrat hierauf nicht berufen sollte - zur Anfechtbarkeit der getroffenen Maßnahme (BVerwG, Buchholz 238.33 § 65 BPersVG Nr. 5 = ZBR 1987, 93; BVerwGE 68, 189, 192 [BVerwG 24.11.1983 - BVerwG 2 C 9.82] , 196; BVerwG, Buchholz 238.31 § 77 Nr. 1 - ZBR 1985, 347; BVerwG, Buchholz 316 § 28 Nr. 10; BVerwG, Urt. v. 12.10.1989, ZBR 1990, 85, 86 [BVerwG 12.10.1989 - BVerwG 2 C 22.87] ).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.03.1997 - 8 S 3371/96

    Begründung einer Ermessensentscheidung - "ersetzende" Erkennbarkeit der

    Von den jeweiligen Umständen des Einzelfalles hängt es auch ab, ob und inwieweit es gem. § 39 Abs. 2 Nr. 2 LVwVfG einer Begründung nicht bedarf, weil dem Adressaten oder Betroffenen eines Verwaltungsaktes die Auffassung der Behörde über die Sach- und Rechtslage bereits bekannt oder auch ohne schriftliche Begründung für ihn ohne weiteres erkennbar ist (BVerwG, Beschl. v. 1.7.1986 - 2 B 65.85 -, Buchholz 316 § 39 VwVfG Nr. 10; Beschl. v. 10.7.1987 - 4 B 101.87 -, Buchholz, a.a.O. Nr. 13).
  • BVerwG, 25.02.1994 - 2 B 182.93

    Anforderungen an die Geltendmachung eines Verfahrensmangels - Voraussetzungen an

  • OVG Sachsen, 03.11.2015 - 2 B 253/15

    Entlassung; Widerrufsbeamter; gesundheitliche Eignung

  • BVerwG, 18.11.1993 - 2 B 158.92

    Wiederaufgreifen des Verwaltungsverfahrens - Fristgerechter Antrag - Änderung der

  • BVerwG, 30.06.1993 - 2 B 62.93

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

  • BVerwG, 21.12.1993 - 2 B 150.93

    Schadensersatz wegen einer zu spät erfolgten Beförderung zum Steueramtsrat -

  • BVerwG, 09.03.1993 - 2 B 187.92

    Beurteilung der Probezeit eines Beamten - Berücksichtigung aller dienstlichen

  • BVerwG, 06.02.1995 - 2 B 151.94

    Verfassungsmäßigkeit des § 37 Abs. 5 bis 8 des Niedersächsischen Schulgesetzes

  • BVerwG, 21.07.1994 - 2 B 84.94

    Versetzung verheirateter und bei derselben Behörde tätiger Beamter -

  • BVerwG, 10.02.1994 - 2 B 179.93

    Anspruch eines Beamten auf Zulassung zum Aufstieg - Erfolgreiches Bestehen des

  • BVerwG, 18.11.1993 - 2 B 158.93

    Wiederaufgreifen eines Verwaltungsverfahrens - Abwägungsverpflichtung einer

  • BVerwG, 04.10.1993 - 2 B 108.93

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Zulassung wegen einer die

  • BVerwG, 29.01.1992 - 2 B 8.92

    Übertragung der Grundsätze über die Beseitigung von Folgen eines in

  • BVerwG, 26.09.1991 - 2 B 110.91

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 11.03.1994 - 2 B 172.93

    Abgrenzung zwischen Rufbereitschaft und Bereitschaftsdienst - Notwendigkeit einer

  • BVerwG, 09.12.1992 - 2 B 138.92

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit

  • BVerwG, 18.08.1993 - 2 B 105.93

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

  • VG Hannover, 22.04.2021 - 7 A 6706/18

    Einbeziehung; Klagefrist abgelaufen

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